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Der Alleinvermittlerauftrag verpflichtet den Makler zur aktiven Erfüllung des Vermittlungsauftrags und ist zum Nachweis der Aktivitäten verpflichtet. Der Auftraggeber verzichtet im Gegenzug darauf, weitere Makler für die Vermittlung desselben Objekts zu beauftragen. Die Vertragsdauer beträgt in der Regel 6 Monate.


Der schlichte Vermittlungsauftrag verpflichtet den Makler nicht zur aktiven Erfüllung des Vermitllungsauftrags. Der Auftraggeber kann weitere Makler mit der Vermittlung beauftragen. Dieser Vertrag ist in der Regel nicht befristet.


Der Besichtigungsschein wird bei einem Besichtigungstermin dem Interessenten vorgelegt. Mit der Unterschrift bestätigt der Interessent, das Objekt erstmals besichtigt zu haben.


Die zu erwartenden Nebenkosten und deren Berechnung, die beim Kauf bzw. Verkauf einer Immoblie, werden in diesem Dokument erläutert.


Bei der Vermietung bzw. beim Mieten eines Objekts fallen Nebenkosten an.

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